
Gesetzliche Grundlagen
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▼ Allgemeine Fortbildungen
Sie finden nachfolgend aktuelle Fortbildungsangebote der Diakonie.
MAV-Schulungen 2023
Fortbildungen des Arbeit und Leben M-V e.V.
Ausschreibung MAV-Seminare
MAV-Anmeldeformular 2023 Fortbildungen des Schulungsvereins der Kirchengewerkschaft, SAAT e.V.
Seminare 2023 Fortbildungen der Diakonische ArbeitnehmerInnen Initiative e.V.
MVG IV - Fit für den Vorsitz 26.-28. April 2023
MVG III - Von der Reaktion zur Aktion 12. - 15. Juni 2023
KAT - Alles über den Kirchlichen Arbeitnehmerinnen TV 19. - 21. Juni 2023
Beteiligung MAV bei Dienstplangestaltung/Ausfallmanagement 26. - 28. Juni 2023
Arbeits- und Gesundheitsschutz 03. - 05. Juli 2023
MVG III - Von der Reaktion zur Aktion 28. - 31. August 2023 Alles über die Arbeitsvertragsrichtlinie Diakonie Deutschland – AVR-DD 04. bis 06. September 2023
Muster MAV Beschluss Seminar und Anmeldebogen
Teilnahme-Bedingungen.pdf
Terminübersicht Seminare DAI 2023 frei Plätze Stand 10.03.23 Fortbildungen von ver.di b+b
Verdi-Seminare 2023 Fortbildungen vom Bauer-Verlag
Derzeit keine Forbildungsangebote bekannt -
▼Fortbildungen für Schwerbehindertenvertretung
Sie gehören zum Kreis der Mitarbeitenden mit einem Grad der Behinderung?
Sie haben Kolleg*innen, die einen Grad der Schwerbehinderung besitzen und dies noch nicht dem Dienstgeber gemeldet haben? Informieren Sie bitte Ihre Kolleg*innen!
Nur wer anerkannt schwerbehindert oder gleichgestellt ist, kann sich auf besondere Schutzrechte am Arbeitsplatz berufen. Die COVID-19-Pandemie hat bestätigt, dass diese Ansprüche sehr schnell sehr wichtig werden können.
Die Anerkennung erfolgt durch die Agentur für Arbeit gem. § 151 Abs. 2 ff SGB IX. Diesen Gleichstellungsantrag können Sie bei der Agentur für Arbeit stellen.
Sie können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn der festgestellte Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50 ist. Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Damit gelten für Sie dieselben Bestimmungen / Nachteilsausgleiche, wie zum Beispiel: besonderer Kündigungsschutz (§§ 168 ff. SGB IX), Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz (§ 164 Abs. 4 SGB IX), Anspruch auf Beschäftigung in Teilzeit (§ 164 Abs. 5 SGB IX), Ablehnung von Mehrarbeit (§ 207 SGB IX) und Betreuung durch spezielle Fachdienste.
Nicht dazu zählen die Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen, wie z.B. Zusatzurlaub (§ 208 SGB IX), unentgeltliche Beförderung und frühzeitiger Ruhestand (§ 236a SGB IX).
Sie können mit einer Gleichstellung möglicherweise Ihren Arbeitsplatz sichern, da sonst leichter eine Kündigung droht. Das trifft zu, falls dieser zum Beispiel gefährdet ist durch: häufiges Fehlen aufgrund der Behinderung, hohe Krankheitszeiten, krankheitsbedingtes Zuspätkommen, geringere Belastbarkeit, etc...
Wir verweisen darauf, dass es sich bei den Maßnahmen zur Förderung schwerbehinderter und deren gleichgestellter Menschen nicht um Privilegien handelt, sondern um notwendige Hilfen zur Vermeidung von Benachteiligungen, zum Beispiel beim beruflichen Fortkommen, sowie zur Herstellung von gleichwertigen Lebensbedingungen und Chancengleichheit.
Eine Verpflichtung zur Offenlegung der Schwerbehinderteneigenschaft besteht nicht. Der Dienstgeber kann dem Teilhabeanspruch der Beschäftigten mit Behinderung nur dann vollständig Rechnung tragen, wenn diese ihre Schwerbehinderteneigenschaft feststellen lassen und die/den Inklusionsbeauftragte*n des Dienstgebers über ihren Teilhabebedarf offen informieren.
Die Schwerbehinderteneigenschaft ist grundsätzlich durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises (§ 152 Abs. 5 SGB IX) nachzuweisen bzw. durch das Anerkennungsschreiben der Agentur für Arbeit.
Für weitere Fragen können Sie sich gerne an die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter*Innen in der Gesamtmitarbeitervertretung des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommerns wenden.
Fortbildung Schwerbehindertenvertretung
Fortbildungen des LaGus Mecklenburg-Vorpommern
Fortbildungen des Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten