Der Anfang Februar zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Pflege-Arbeitgeberverband BVAP ausgehandelte "Tarifvertrag Altenpflege" sollte unter Bezugnahme auf das Arbeitnehmerentsendegesetz durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt werden, um so zu einem flächendeckenden Branchentarifvertrag zu werden. Dazu hätte es der Zustimmung durch die Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Caritas und Diakonie Deutschland bedurft, da nur so die dafür erforderliche Mächtigkeit der Tarifvertragsparteien zustande gekommen wäre.In einer Sitzung am 25. Februar hat die Dienstgeberseite der AK Caritas mehrheitlich gegen eine Zustimmung zur Allgemeinverbindlichkeit votiert. Am Tag darauf hat sich die Dienstgeberseite in der ARK der Diakonie Deutschland mit Verweis darauf einer Abstimmung entzogen. Obwohl die Vergütungen in beiden Arbeitsvertragsrichtlinien teils deutlich über denen des Tarifvertrages liegen, bestand offenbar die Sorge, dass die auf dem kirchlichen Sonderweg ausgehandelten Arbeitsbedingungen durch einen Branchentarifvertrag unter Druck geraten könnten.

Die Dienstnehmervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Caritas und Diakonie haben ihr Bedauern und Unverständnis hinsichtlich dieses Verhaltens der Dienstgeber zum Ausdruck gebracht, da so die Chance vertan wurde, für alle Mitarbeitenden in der ambulanten und stationären Altenpflege faire Arbeits- und Verdienstbedingungen auf den Weg zu bringen. Vor allem in der privaten Pflegewirtschaft gibt es bei vielen Unternehmen ein deutliches Missverhältnis zwischen Arbeitsbelastung und Vergütung.