Im kürzlich veröffentlichten Bericht des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e.V.- Landesverband - für das Jahr 2020 ist das Thema Arbeitsrecht im Vergleich zum Jahr 2019 von ganz vorne nach ganz hinten gewandert. Hat das redaktionelle Gründe, oder sollte uns das zu denken geben? Zieht man den Titel zu Rate, "Handlungsfähig bleiben - arbeitsrechtliche Entwicklungen 2020", scheint inhaltlich schon eine Richtung vorgegeben.

Im Jahresbericht 2019 hieß es noch: "Die Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e.V. wird insbesondere über die Angleichung der Entgelte [Hervorhebung nicht im Original] ( ....) an die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland ("Ost-West-Angleichung") beraten" (http://www.diakonie-mv.de/fileadmin/userupload/Jahresbericht2019desDiakonischenWerkesMV.pdf , S.9).

Nun steht geschrieben: "Vor diesem Hintergrund haben die Mitglieder der ARK DW M-V auch im Jahr 2020 ihre gemeinsamen Anstrengungen (....) fortgesetzt, um dabei insbesondere eine spürbare Verringerung des Lohnabstandes der AVR DW M-V zu den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland und schließlich eine weitere Annäherung an diese zu erreichen" (http://www.diakonie-mv.de/fileadmin/userupload/JahresberichtDWMV2020.pdf , S.53).

'Eine spürbare Verringerung mit schließlich weiterer Annäherung' also. Das klingt jetzt aber nicht mehr wirklich nach "Angleichung". Vielleicht hat es deshalb auch seit mehr als einem Jahr keine Bemühungen der Dienstgeber gegeben, die Tätigkeit der Arbeitsgruppe "AVR-Weiterentwicklung" fortzusetzen. Das lässt schon erahnen, dass bald irgendwer mit dem Post-Corona-Totschlagargument "Alle müssen sparen" um die Ecke kommt. Keine guten Voraussetzungen, um die Amtszeit der Arbeitsrechtlichen Kommission erfolgreich und zukunftsweisend zu Ende zu führen und damit die Praktikabilität des 'Dritten Weges' unter Beweis zu stellen.