Am 12. September wurde im Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Deutschland vom Kirchenamt der EKD eine Neufassung der Wahlordnung zum MVG-EKD bekanntgegeben, die zum 1. Oktober 2025 in Kraft tritt.
Damit sind die im kommenden Jahr anstehenden Wahlen zu Mitarbeitendenvertretungen auf der Grundlage der neuen Wahlordnung vorzubereiten und durchzuführen, wobei einige wenige wichtige Veränderungen zu beachten sind.
Der Gesamtausschuss-Vorstand ist gerade dabei, die auf dieser Website unter "Arbeitshilfen" eingestellten Dokumente zur Wahlvorbereitung und -durchführung entsprechend anzupassen und wird diese zeitnah veröffentlichen.
Auch während unserer Gesamtausschuss-Herbsttagung am 12. November in Schwerin wird die Vorbereitung der MAV-Wahlen 2026 ein zentrales Thema sein.