Auch Im Bericht des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e.V.- Landesverband - für das Jahr 2023 findet sich wieder ein Beitrag zum Arbeitsrecht.
Hervorgehoben wird der im August erfolgte Entgeltbeschluss, der zum Oktober 2024 in Kraft tritt und durch einen einheitlichen Steigerungsbetrag von 210 Euro in der Basisstufe die unteren Entgeltgruppen etwas mehr berücksichtigt. Mit der Einführung einer dritten Erfahrungsstufe für die Entgeltgruppen 7-13 zum 1.1.2025 wird die Annäherung an die Systematik der AVR Diakonie Deutschland fortgesetzt. Es wird zudem auf Beschlüsse zur Erhöhung der Zeitzuschläge und zur Einführung einer Zulage für die Mitarbeitenden in einem 24/7-Schichtsystem verwiesen. Leider wird die von der Dienstnehmerseite vehement geforderte und von der Dienstgeberseite mehrfach zurückgewiesene Inflationsausgleichszahlung weder erwähnt noch deren Ablehnung begründet. Schade.
In einem weiteren Beitrag werden Ziele einer Strategie 2030 benannt, die die Arbeit des Landesverbandes in den kommenden Jahren bestimmen soll. Beschlossen vom Aufsichtsrat des Diakonischen Werkes wurden diese Ziele aber offenbar ohne Beteiligung der Mitarbeitenden festgelegt. Dabei geht es um wichtige Anliegen, so sollen etwa ausreichend und fachlich qualifizierte Mitarbeitende im diakonischen Auftrag tätig sein. Es stellt sich die Frage, wie dieses Ziel ohne echte Partizipation der Mitarbeitenden umgesetzt werden soll.